Gerichtlicher Vergleich
abgeschlossen in der Rechtssache der klagenden Partei Verein für Konsumenteninformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien, vertreten durch Heinisch Weber Rechtsanwälte OG, Reisnerstraße 7/16, 1030 Wien, gegen die beklagte Partei Curlypets Onlinehandel GmbH, FN 534466 f, Ernst-Moser-Weg 1F, 8042 Graz, vertreten durch LIKAR Rechtsanwälte GmbH, Pestalozzistraße 1/II/13, 8010 Graz, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichung (Streitwert EUR 36.000,00):
I. Die beklagte Partei verpflichtet sich, es im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auf ihrer Website https://curlypets.de/ und der über die Domain https://curlypets.at/ erreichbaren Website sowie auf sozialen Medien, zu unterlassen, den Eindruck zu erwecken, von ihr vertriebene Produkte für Hunde oder Katzen, insbesondere Halsbänder mit EM-Keramik, böten eine Vorbeugung gegen Zecken, etwa durch die Bezeichnung als „Anti-Zeckenband" und/oder die Aussagen „Ganzheitlicher Zeckenschutz ohne Chemie", „Das Curlypet-Komplettset bietet eine umfassende Vorbeugung gegen Zecken für Ihren Hund – von innen und von außen, und das ganz ohne schädliche Zusatzstoffe", „Das Set enthält alles, was man für die Zeckensaison braucht […] Unsere handgemachten Bänder bieten eine sichere Vorbeugung ohne Einsatz von Chemikalien" und/oder sinngleiche Angaben zu machen, sofern sie diese Behauptungen nicht nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis hinreichend belegen kann.
II. Die beklagte Partei verpflichtet sich, den Vergleich mit Ausnahme lediglich der Zahlungsverpflichtung auf eigene Kosten einmal binnen drei Monaten ab Rechtswirksamkeit des Vergleiches in ihrem Onlinemedium unter https://curlypets.de/ oder, sollte die genannte Internetadresse geändert werden, auf jenen Websites, die jene mit der Internetadresse https://curlypets.de/ ersetzen, in einem rechteckigen Fenster in der Größe zumindest eines Viertels der Bildschirmoberfläche, die bei Eingabe der Internetadresse https://curlypets.de/ und https://curlypets.at/ in der Adresszeile des Webbrowsers bzw. der anstelle dieser Internetadresse eingegebenen Internetadressen unmittelbar erscheinen, mit Fettdruckumrandung, mit der Fettdruck-Überschrift „GERICHTLICHER VERGLEICH" sowie mit gesperrt geschriebenen Prozessparteien, ansonsten in Normallettern, also hinsichtlich Schriftgröße, -typus, -farbe und Farbe des Hintergrunds sowie Zeilenabständen wie sonst im Textteil auf der Website üblich, für die Dauer von 30 Tagen zu veröffentlichen.
Graz, 02.06.2026
Mag. Lisa Pretterhofer, Richterin